Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Ressorts Forschung und Lehre der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Mit 7500 Angestellten stellt die Universitätsmedizin Mainz den zweitgrößten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz dar. Neben der regionalen und überregionalen Krankenversorgung gehören in Anlehnung an das Humboldtsche Bildungsideal die Bereiche Forschung und Lehre zu den Kernkompetenzen der Universitätsmedizin. Diese werden im Ressort Forschung und Lehre koordiniert.

An der Universitätsmedizin Mainz als einziger Ausbildungsstätte für Human- und Zahnmedizin in Rheinland-Pfalz sind aktuell über 3300 Studierende eingeschrieben. Die hohe Qualität des Lehrangebotes zeigt sich unter anderem im guten Abschneiden der Mainzer Studierenden bei Staatsexamensprüfungen und in den Ergebnissen der Lehrveranstaltungsevaluation. Eine stetige Verbesserung des Lehrangebots wird durch verschiedene Qualitätssicherungs- und Förderinstrumente gewährleistet.

Die Forschungsaktivitäten der Universitätsmedizin Mainz zeichnen sich einerseits durch die Abdeckung eines breiten inhaltlichen Spektrums, andererseits auch durch die Bündelung hervorragender Fachkompetenzen und Ressourcen in verschiedenen Forschergruppen und Schwerpunkten aus. Das hohe Niveau der Forschung lässt sich unter anderem anhand der Vielzahl exzellenter Publikationen und der stetig wachsenden Summe von eingeworbenen kompetitiven Drittmitteln belegen. Sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich nimmt die Universitätsmedizin Mainz hier eine starke Position ein.

Bei der Lektüre unserer Homepage wünsche ich Ihnen viel Vergnügen

Mit freundlichen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Dr. R. Urban
Wissenschaftlicher Vorstand 

Informationen zum Ressort Forschung und Lehre

Ressort Forschung und Lehre
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Obere Zahlbacher Str. 63
55131 Mainz
Telefon: 06131 / 17-9720
Fax: 06131 / 17-9652

 Universitätsmedizingesetz – UMG –

 Universitätsmedizingesetz – Änderung UMG siehe Artikel 10 -

Satzungstext der Universitätsmedizin

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